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Infoletter ambulante Tarife
09.01.2025 - TARDOC und Ambulante Pauschalen: Aktueller Stand

TARDOC und Ambulante Pauschalen: Aktueller Stand

Infoletter 1/2025 vom 9. Januar 2025

Die Informationen beziehen sich auf den Stand bei Publikation.

Wir haben Sie im letzten Infoletter darüber informiert, dass die FMH-Delegierten  anlässlich der Delegiertenversammlung vom 26. September 2024 dem Gesamtpaket «Ambulante Tarife» grundsätzlich zugestimmt haben, jedoch mit der Bedingung, dass zwingend Übergangsbestimmungen (Begleitvereinbarung) zur Risikominderung und eine rasche Überarbeitung der Ambulanten Pauschalen nötig sind.

Die von allen Tarifpartner unterzeichnete Begleitvereinbarung hält fest, wie sich TARDOC und ambulante Pauschalen nach der Inkraftsetzung weiterentwickeln müssen. Entscheidend dabei ist die Weiterentwicklung der Tarifstrukturen unter Einbezug der Fachgesellschaften, das Ausweisen der einzelnen Kostenkomponenten, das separate Monitoring der Grundversorgung und Psychiatrie sowie die Überarbeitung der per 1. Januar 2026 in Kraft tretenden Pauschalen. Die FMH wird sich nun auf Basis dieser Begleitvereinbarung mit der OAAT abstimmen und diskutiert derzeit das Vorgehen bei der Überarbeitung und insbesondere wie die Involvierung der Fachgesellschaften hierbei aussehen soll. Sobald wir hierzu weitere Informationen haben, werden wir Sie gerne wieder informieren.

Anlässlich der ausserordentlichen Delegiertenversammlung vom 21. Oktober 2024 haben die Delegierten dem Gesamtsystem inkl. Begleitvereinbarung mit grosser Mehrheit zugestimmt. Den Beschluss als dringlich und damit endgültig zu erklären, konnte knapp nicht erreicht werden. Daraufhin wurde von sieben Fachgesellschadften das Referendum ergriffen. Am 31. Oktober 24 beschloss die ausserordentliche  Delegiertenversammlung bei einem Rückkommensantrag der kantonalen Ärztegesellschaften (VEDAG,SMSR und OMCT) die Dringlichkeit des am 21. Oktober 2024 gefällten Beschlusses mit grosser Mehrheit und das Referendum wurde damit gegenstandslos..

Am 5. November 2024 konnten die Tarifpartner das gemeinsame Genehmigungsgesuch bestehend aus TARDOC und Ambulanten Pauschalen beim Bundesrat zur Genehmigung einreichen. Damit konnte ein wichtiger Meilenstein erreicht werden – erstmals seit über 20 Jahren ist es allen Tarifpartnern gelungen, gemeinsam ein Gesuch zur Tarifgenehmigung an den Bundesrat einzureichen, hinter dem alle Tarifpartner stehen.

Nun liegt es am Bundesrat, diese wichtige Revision zur Stärkung des ambulanten Bereichs und zur Entlastung der Prämienzahlenden zu unterstützen und zu genehmigen. Nachdem sämtliche Forderungen des Bundesrates tarifpartnerschaftlich erarbeitet und umgesetzt sind und von allen KVG-Tarifpartnern unterstützt werden, geht die FMH davon aus, dass der Entscheid des Bundesrates rasch erfolgen kann. Aktuell rechnen wir damit, dass dieser Ende Januar/Anfang Februar 2025 erfolgen wird. Ebenso kann davon ausgegangen werden, dass der bereits kommunizierte Entscheid über die Ablösung des TARMED per 1. Januar 2026 nicht in Frage gestellt werden wird.

Inhalt und Umfang Genehmigungsgesuch

Das eingereichte Gesamtpaket besteht aus dem Einzelleistungstarif TARDOC und Ambulanten Pauschalen. Mit dem Gesamtpaket werden alle ambulanten ärztlichen Leistungen abgebildet und damit der TARMED vollständig abgelöst. Der TARDOC wurde um diejenigen Positionen reduziert, welche künftig vollständig mit Ambulanten Pauschalen abgerechnet werden. Die Ambulanten Pauschalen umfassen die vom Bundesrat bereits genehmigten 119 Pauschalen, sowie rund 200 weitere Pauschalen, welche die vom Bundesrat aufgestellten Kriterien ebenfalls erfüllen (mehrheitliche Anwendung im spitalambulanten Bereich). Wenn der Bundesrat das Gesamtpaket genehmigt werden per 1. Januar 2026 neben dem angepassten TARDOC (Reduktion von Leistungen, welche über Pauschalen abgerechnet werden) rund 320 Ambulante Pauschalen zur Anwendung kommen. Der Anwendungsbereich umfasst sämtliche operativen Leistungen, Radiotherapie, Nuklearmedizin und gewisse kardiologische Leistungen. Einen Überblick dazu kann im Tarifbrowser der Ärztekasse/FMH angeschaut werden. Darin werden Positionen/Leistungen in roter Schrift künftig über Ambulante Pauschalen abgerechnet werden und fallen somit im TARDOC weg. Die FMH wird im Verlauf des Frühjahrs konkrete Informationen zur Anwendung und Funktionsweise der Ambulanten Pauschalen publizieren.

Funktionsweise Kostenneutralität

TARDOC und Ambulante Pauschalen müssen kostenneutral eingeführt werden (statische Kostenneutralität). Die Tarifpositionen des Einzelleistungs- und Patientenpauschaltarifs wurden mit Taxpunkten bewertet, transcodiert und kostenneutral gekürzt (Normierung), damit bei der Anwendung der bisherigen Taxpunktwerte im TARMED, keine Mehrkosten entstehen. Die publizierten Leistungen des TARDOC und den Ambulanten Pauschalen entsprechen also bereits der kostenneutralen Ausgestaltung auf Basis der statischen Kostenneutralität.

Bei der dynamischen Kostenneutralität dürfen die Kosten ab 2026 maximal um 1.5 % jährlich gegenüber dem Referenzjahr 2025 steigen. Die Messgrösse in der dynamischen Kostenneutralität sind die Kosten pro versicherte Person. Ist der Korridor über- oder unterschritten wird dies über den External Factor auf Ebene der Taxpunkte pro Tarifposition/pro Pauschale korrigiert. Der External Factor beträgt per 1.1.2026 1.00 und muss auf dem Rechnungsformular ausgewiesen werden. Eine Korrektur erfolgt über die Taxpunkte (External Factor EF) pro Tarifposition und kann regional, sektoriell sowie zwischen Grundversorgern und Spezialisten variieren.

Kostenneutralität ambulante Leistungen

Der EF wird immer für ein Jahr festgelegt und dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht, d.h. die erste Steuerung kann ab 2028 erfolgen

Vorbereitung Inkraftsetzung von TARDOC und Ambulanten Pauschalen

Die FMH bereitet derzeit die Inkraftsetzung von TARDOC und Ambulanten Pauschalen vor. Dazu haben wir die Informationsplattform tardoc.fmh.ch aktualisiert und Informationen zu den Ambulanten Pauschalen aufgeschaltet. Die FMH wird folgende Dienstleistungen im Vorfeld der Inkraftsetzung des neuen ambulanten Tarifs bereitstellen:

  • Informationsplattform
  • Betrieb einer Tarif-Hotline (schriftlich und telefonisch) ab April 2025
  • Bereitstellung eines KI-Chatbots
  • Erstellung von Basis-Schulungsunterlagen für Ärzteorganisationen
  • Bereitstellung von Tariftools wie Tarifbrowser, Simulation und Lerntools
  • Mitwirkung und Koordination Umsetzung auf kantonaler Ebene in Zusammenarbeit mit den kantonalen Ärztegesellschaften
  • Zusammenarbeit mit den MPA-Verbänden SVA, ARAM und ATAM
  • Koordination mit den Praxissoftwareherstellern

Die FMH steht derzeit im engen Austausch mit den kantonalen Ärztegesellschaften im Zusammenhang mit der kantonalen Umsetzung und anstehenden Verhandlungen sowie mit den Einkaufsgemeinschaften in Bezug auf die Anschlussverträge und Taxpunktwerte. Auch hier folgen weitere Informationen im Verlauf des Frühjahrs.

Es bleibt noch genügend Zeit für die Vorbereitung auf den neuen Tarif. Wir bitten Sie im Moment, noch keine spezifischen Anfragen zu stellen. Wir werden Sie nach dem definitiven Bundesratsentscheid im Februar 2025 über den aktuellen Stand und das konkrete weitere Vorgehen informieren.

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