Mit der neuen gesetzlichen Grundlage wurden finanzielle und strukturelle Instrumente geschaffen, um die Qualität im Schweizer Gesundheitswesen koordiniert weiterzuentwickeln:
Gemäss dem revidierten Artikel zur Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit müssen die Verbände der Leistungserbringer und der Versicherer gesamtschweizerisch geltende Qualitätsverträge abschliessen (Art. 58a KVG).
In den Qualitätsverträgen ist Folgendes zu regeln:
Für den stationären Bereich ist am 22. Mai 2024 der vom Bundesrat genehmigte Qualitätsvertrag zwischen H+ und den Verbänden santésuisse und curafutura in Kraft getreten:
Für den ärztlichen praxisambulanten Bereich hat die FMH gemeinsam mit prio.swiss während vier Jahren einen Qualitätsvertrag ausgearbeitet. Am 11.9.2025 haben FMH und prio.swiss den Qualitätsvertrag dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht.
Nach einer Genehmigung des Qualitätsvertrages wird eine 2-jährige Einführungsphase folgen, in welcher die Umsetzung vorbereitet und erprobt wird und die Finanzierung im ambulanten Tarif geregelt wird. Danach gelten die vereinbarten Regeln verbindliche für alle Ärztinnen und Ärzte des praxisambulanten Bereichs.
Die in der Ärztekammer vertretenen Organisationen wurden über die bestehenden Gremien der SAQM in die Erarbeitung des Qualitätsvertrags eingebunden und werden bei der Festlegung der Qualitätsverbesserungsmassnahmen und der Umsetzung eine entscheidende Rolle spielen.
Seit 2013 erhebt die SAQM mit der Inventarerhebung jährlich die Qualitätsaktivitäten der Schweizerischen Ärzteorganisationen. Ziel ist, innerhalb der Ärzteschaft Synergien und vorhandenes Knowhow optimal zu nutzen und mit dieser Datengrundlage Transparenz zu den Qualitätsaktivitäten zu schaffen.
Die SAQM verfügt durch die langjährige durchgeführte Inventarerhebung über eine wichtige Datengrundlage zu den jeweils aktuellen entwickelten, empfohlenen sowie in naher Zukunft vorgesehenen Aktivitäten in der ärztlichen Qualitätssicherung und -entwicklung. Die Inventarerhebung zeigt die Schwerpunktsetzung in der Qualitätsarbeit von Fachgesellschaften und kantonalen Ärzteorganisationen auf und dank der langjährigen Durchführung geben längsschnittliche Analysen Einblicke in die Entwicklung der Qualitätsaktivitäten.
Im Rahmen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) hat der Bundesrat am 1. April 2021 die eidgenössische Qualitätskommission (EQK) eingesetzt. Die 15 Mitglieder der unabhängige ausserparlamentarische Expertenkommission beraten den Bundesrat, die Kantone, die Versicherer und die Leistungserbringer bezüglich Qualitätsentwicklung. Weiter setzt die eidgenösse Qualitätskommission die zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel ein, um Dritte zu beauftragen, Programme oder systematische Studien zur Qualitätsentwicklung durchzuführen oder Qualitätsindikatoren zu entwickeln bzw. weiterzuentwickeln.
Die EQK kann zur Unterstützung von nationalen oder regionalen Projekten zur Qualitätsentwicklung Finanzhilfen gewähren. Der Prozess für die Gewährung von Finanzhilfen beinhaltet folgende Schritte:
Eingabefristen für die Einreichung von Gesuchen um Finanzhilfe sind jeweils der
28. Februar.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Eidgenössische Qualitätskommission (EQK) Dritte damit beauftragen, nationale Programme zur Qualitätsentwicklung umzusetzen, Studien durchzuführen oder neue Qualitätsindikatoren zu erarbeiten und die bestehenden weiterzuentwickeln.
Die Abgeltungen werden von der Eidgenössischen Qualitätskommission auf Gesuch hin mittels Globalbeiträgen gestützt auf Leistungsvereinbarungen gewährt.
Die Schweizerische Akademie für Qualität in der Medizin der FMH (SAQM), santésuisse und curafutura haben in den Jahren 2019 und 2020 im Rahmen der «Arbeitsgruppe Qualität FMH/Versicherer» (AGQ FMH/Versicherer) das Pilotprojekt «Veröffentlichung der Qualitätsaktivitäten der ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte» umgesetzt.
Folgende Ärzteorganisationen haben daran teilgenommen:
Rund 3300 ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte haben in einer Befragung im Sommer und Herbst 2020 angegeben, welche der empfohlenen Qualitätsaktivitäten sie umsetzen. Ihre Angaben wurden auf www.doctorfmh.ch veröffentlicht, um bezüglich Qualität Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit, der Politik und den Versicherern zu schaffen.
Die FMH engagiert sich für die Patientensicherheit und unterstützt gezielt verschiedene Projekte und Initiativen im Bereich der Patientensicherheit. Die FMH fördert ausserdem die akademische und unabhängige Forschung und Lehre zur Patientensicherheit durch die Unterstützung des Forschungsschwerpunkts Patientensicherheit am Institut für Sozial- und Präventivmedizin (ISPM).
Lange zielte die Patientensicherheitsbewegung primär auf den stationären Bereich. Aktivitäten im ambulanten Sektor sind noch nicht in der Fläche verankert. Um dem Thema im ambulanten Bereich Gewicht zu verleihen, haben FMH und Patientensicherheit Schweiz Materialien für ambulante Praxen entwickelt. Sie dienen der Vermittlung von Wissen und Diskussion grundlegender Patientensicherheitsthemen.
Die Projekte, Publikationen und Schriftenreihe sind auf hier zu finden: