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E-Health
Elektronisches Patientendossier (EPD)

Elektronisches Patientendossier (EPD)

Seit 2022 ist die EPD-Plattform schweizweit verfügbar und stellt dem Gesundheitswesen einen einheitlichen, sicheren und digitalen Kommunikationskanal für die zentralen Gesundheitsinformationen von Patientinnen und Patienten bereit.

Die FMH engagiert sich für ein EPD, das einer interprofessionellen Sichtweise Rechnung trägt und den Austausch zwischen den Gesundheitsfachpersonen gezielt unterstützt. Gemeinsam mit den nationalen Verbänden der Gesundheitsberufe arbeitet sie in der «Interprofessionellen Arbeitsgruppe eHealth» (IPAG eHealth) an der Weiterentwicklung praxistauglicher Lösungen. Die von der IPAG EPD erarbeiteten Empfehlungen – insbesondere in den Bereichen Medikation, Austritts- und Übergangsberichte sowie Allergien und Intoleranzen – bilden die Grundlage für standardisierte Austauschformate im EPD.

Ein wichtiger aktueller Entwicklungsschritt ist die Revision der gesetzlichen Grundlagen: Der Bundesrat hat am 5. November 2025 das neue Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG) verabschiedet und die Botschaft an das Parlament überwiesen.

Wie funktioniert das aktuelle EPD?

Das EPD ist ein dezentrales Ablagesystem für behandlungsrelevante Gesundheitsinformationen und enthält Kopien von Dokumenten aus der elektronischen Krankengeschichte, wie z. B. Berichte, Laborwerte oder Impfausweise. Die Dokumentationspflicht der Ärztinnen und Ärzte in der eigenen Krankengeschichte bleibt dabei unverändert bestehen.

Patientinnen und Patienten eröffnen ihr EPD freiwillig und entscheiden selbst, welche Informationen sie erfassen und mit welchen Gesundheitsfachpersonen sie diese teilen. Sie können zudem eigene Angaben wie Allergien, Arzneimittelunverträglichkeiten oder Patientenverfügungen hinterlegen. Dadurch wird die Gesundheitskompetenz gestärkt und ein gezielter Informationsaustausch ermöglicht.

Die im EPD abgelegten Daten werden dezentral bei zertifizierten Stammgemeinschaften oder Gemeinschaften gespeichert. Über ein Abrufverfahren können die relevanten Informationen zu einem Dossier zusammengeführt werden. Der Zugriff ist ausschliesslich für die Patientinnen und Patienten sowie für berechtigte Gesundheitsfachpersonen möglich.

Datenschutz und Datensicherheit werden durch ein gesetzlich geregeltes Zertifizierungsverfahren sowie regelmässige Kontrollen gewährleistet. Die Daten sind verschlüsselt und vor unbefugtem Zugriff geschützt.

Die Position der FMH zum Bundesgesetz über das elektronische Gesundheitsdossier (EGDG)

Der Bundesrat verfolgt mit dem elektronischen Gesundheitsdossier (E-GD) das Ziel, das bisherige Patientendossier (EPD) abzulösen und die digitale Gesundheitsinfrastruktur konsequent am Nutzen für die Bevölkerung auszurichten. Die FMH begrüsst diese strategische Neuausrichtung sowie die stärkere Rolle des Bundes bei Infrastruktur, Standards und Governance ausdrücklich. Gleichzeitig bestehen aus Sicht der Ärzteschaft weiterhin zentrale offene Fragen – insbesondere hinsichtlich des konkreten Mehrwerts im Praxisalltag, der Umsetzbarkeit sowie der nachhaltigen Finanzierung.

Mit dem Programm DigiSanté ist zudem der Aufbau eines nationalen Gesundheitsdatenraums (SwissHDS) geplant, der einen sicheren, standardisierten und medienbruchfreien Datenaustausch ermöglichen soll. Dieser bildet die Grundlage für eine moderne, vernetzte Gesundheitsversorgung und ist eng mit dem E-GD verknüpft.

Aus Sicht der FMH ist daher entscheidend, dass beide Vorhaben nicht isoliert vorangetrieben werden. Ohne eine kohärente und abgestimmte Gesetzgebung drohen Doppelspurigkeiten, Inkonsistenzen sowie zusätzliche Kosten bei Architektur, Governance und Betrieb. Das elektronische Gesundheitsdossier (E-GD) und der digitale Gesundheitsdatenraum SwissHDS gehören als Teile derselben nationalen Dateninfrastruktur untrennbar zusammen. Während das E-GD als Ablagesystem für Gesundheitsdaten der Schweizer Bevölkerung konzipiert ist, wird der aktive Datenaustausch zwischen Gesundheitsfachpersonen nur über SwissHDS möglich sein. Entsprechend ist eine abgestimmte Gesetzgebung sowie Einführung beider Systeme entscheidend für konsistente Prozesse, klare Rollen und effektiven Nutzen.

Interprofessionelle Arbeitsgemeinschaft IPAG eHealth

Das EPD machte früh deutlich, dass die Digitalisierung im Gesundheitswesen nur interprofessionell und koordiniert erfolgreich umgesetzt werden kann. Vor diesem Hintergrund entstand die IPAG eHealth: Am 3. November 2021 gründeten in Bern zehn nationale Verbände der Leistungserbringer – darunter die FMH als Mitgründerin – den Verein, um ihre Kräfte zu bündeln.

Die Initiative knüpft an eine seit 2014 bestehende interprofessionelle Arbeitsgruppe zum EPD an. Ziel war und ist es, den elektronischen Datenaustausch praxisnah zu verbessern und Lösungen zu entwickeln, die für Patientinnen und Patienten qualitativ hochwertig, nachhaltig und kosteneffizient sind. Gleichzeitig setzt sich die IPAG dafür ein, die Bedürfnisse der Gesundheitsfachpersonen stärker in die Digitalisierung einzubringen. So entstand eine gemeinsame Plattform, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen koordinierter und effizienter vorantreibt.

Mehr: IPAG eHealth

Beteiligung der FMH an der «AD Swiss EPD-Gemeinschaft»

Ende 2019 hat die FMH gemeinsam mit der Health Info Net AG (HIN) und der Ärztekasse die «AD Swiss EPD-Gemeinschaft» gegründet. Damit wurde Ärztinnen und Ärzten die Möglichkeit geschaffen, sich einer ärzteeigenen Gemeinschaft gemäss EPDG anzuschliessen.

Anfang 2026 hat sich die «AD Swiss EPD-Gemeinschaft» der Stammgemeinschaft CARA angeschlossen und arbeitet seither eng mit den Organisationen CARA, emedo und eSANITA zusammen.

Dieser Zusammenschluss ist ein wichtiger Schritt hin zu einer besser abgestimmten, nationalen Infrastruktur für das elektronische Patientendossier (EPD). Ziel ist es, parallele Lösungen zu vermeiden, Kräfte zu bündeln und die eHealth-Landschaft in der Schweiz einfacher und effizienter zu gestalten. Gleichzeitig soll die Verbreitung des EPD weiter gefördert werden.

Mehr: «AD Swiss EPD-Gemeinschaft»

FAQ – Elektronisches Patientendossier und AD Swiss

Ich führe bereits eine elektronische Krankengeschichte. Was ist der Unterschied zum elektronischen Patientendossier?

Die elektronische Krankengeschichte ist die primäre Dokumentation der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes und enthält alle relevanten Informationen zum Behandlungsverlauf. Das elektronische Patientendossier (EPD) hingegen ist eine übergreifende Plattform, über die ausgewählte, behandlungsrelevante Dokumente aus verschiedenen Quellen – etwa von Ärztinnen, Spitälern oder auch von Patientinnen und Patienten selbst – für einen konkreten Behandlungsfall zugänglich gemacht werden können. Dabei werden die Daten dezentral gespeichert und bei Bedarf abgerufen.

Das EPD ersetzt die Krankengeschichte nicht. Ärztinnen und Ärzte sind weiterhin verpflichtet, eine vollständige Krankengeschichte zu führen. Im EPD werden lediglich ausgewählte Dokumente – in der Regel als Kopien – bereitgestellt, um den Informationsaustausch zwischen den an der Behandlung beteiligten Akteuren zu unterstützen.

Bin ich verpflichtet am EPD teilzunehmen?

Ärztinnen und Ärzte sowie Einrichtungen der ambulanten Versorgung müssen sich seit dem 1. Januar 2022 an das elektronische Patientendossier (EPD) anschliessen, sofern sie eine Zulassung zur Abrechnung zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) beantragen. Voraussetzung ist der Nachweis des Anschlusses an eine zertifizierte EPD-Gemeinschaft. Die Prüfung der entsprechenden Anträge und Anforderungen liegt bei den Kantonen.

Somit ist die Freiwilligkeit, ein EPD zu führen, für die ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aufgehoben, welche neu ab 1. Januar 2022 zulasten der OKP zugelassen werden möchten.

Unabhängig davon wird das EPD derzeit weiterentwickelt: Der Bundesrat hat eine Revision des Gesetzes beschlossen und dem Parlament 2025 die Einführung eines elektronischen Gesundheitsdossiers (E-GD) vorgeschlagen. Dieses soll das bestehende EPD voraussichtlich ab 2030 ablösen. Bis dahin bleibt das EPD jedoch vollständig in Kraft, einschliesslich der geltenden Anschluss- und Nutzungspflichten.

 

Wann wird das EPD in der Schweiz eingeführt?

Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) ist seit dem 15. April 2017 in Kraft. Ursprünglich war vorgesehen, dass Spitäler und entsprechende Einrichtungen bis zum 15. April 2020 an eine zertifizierte Gemeinschaft angeschlossen sind und damit das EPD eingeführt wird. Aufgrund von Verzögerungen – insbesondere im Zertifizierungsprozess und bei der technischen Umsetzung – konnte dieser Termin jedoch nicht eingehalten werden.

Ende 2020 wurden die ersten Gemeinschaften zertifiziert, sodass Patientinnen und Patienten ab 2021 schrittweise ein EPD eröffnen konnten. Die Einführung erfolgt seither gestaffelt, weshalb eine flächendeckende Nutzung erst nach und nach erreicht wird.

Welche Möglichkeiten gibt es, am EPD teilzunehmen?

Für die Teilnahme am elektronischen Patientendossier (EPD) müssen sich Ärztinnen und Ärzte einem zertifizierten EPD-Anbieter anschliessen. Eine Übersicht der verfügbaren Anbieter wird von eHealth Suisse publiziert und laufend aktualisiert.

Ein Beispiel ist die ärzteeigene «AD Swiss EPD Gemeinschaft» (AD Swiss), die national tätig ist und sich insbesondere an niedergelassene Ärztinnen und Ärzte richtet. Sie ermöglicht den Zugang über bestehende elektronische Identitäten der Health Info Net AG (HIN) und bietet auch für grössere Gruppenpraxen vergleichsweise niedrige Nutzungsgebühren.

AD Swiss hat den Zertifizierungsprozess erfolgreich abgeschlossen und im November 2022 die entsprechende Zertifizierung erhalten. Der Beitritt ist online möglich: AD Swiss EPD Gemeinschaft.

Was ist die «AD Swiss EPD Gemeinschaft»?

Die «AD Swiss EPD Gemeinschaft» ist ein national tätiger EPD-Anbieter, der insbesondere auf die Bedürfnisse ambulanter Leistungserbringer ausgerichtet ist. Sie ermöglicht ihren Mitgliedern einen sicheren und gesetzeskonformen Zugang zum elektronischen Patientendossier (EPD), auch für Dossiers, die bei anderen Anbietern eröffnet wurden.

AD Swiss hat sich mit weiteren Akteuren zu einer gemeinsamen Infrastruktur zusammengeschlossen: Zusammen mit CARA, emedo und eSANITA werden Ressourcen und Systeme gebündelt. Ziel ist eine vereinfachte, stärker koordinierte nationale EPD-Infrastruktur, die die Verbreitung des EPD fördert und die Grundlage für zukünftige Entwicklungen wie das elektronische Gesundheitsdossier (E-GD) schafft.

Für Mitglieder von AD Swiss ändert sich dadurch nichts an der bestehenden Zusammenarbeit. Die Mitgliedschaft, Vertragsbeziehungen und Preise bleiben unverändert. AD Swiss bleibt weiterhin der direkte Ansprechpartner und stellt den Zugang zum EPD sicher.

Im Hintergrund erfolgt jedoch eine technische Umstellung: Der Betrieb des EPD wird künftig über die Plattform von CARA abgewickelt. Der Zugriff auf die Patientendossiers erfolgt über ein entsprechendes Portal für Gesundheitsfachpersonen. Die Mitglieder werden dazu rechtzeitig informiert und begleitet.

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