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09.01.2025 - Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftlichkeitsprüfung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftlichkeitsprüfung

Infoletter 1/2025 vom 9. Januar 2025

Die Informationen beziehen sich auf den Stand bei Publikation.

Die Parteien haben beschlossen, das im Newsletter 02/2024 erwähnte Modell (Gewichtung des Indexes nach Anteil Facharztgruppen und Arbeitspensen) für ‘homogene’ (= 1 Facharztrichtung sowie Gruppenpraxen der Richtungen AIM + praktischer Arzt sowie Psychiatrie + Kinder- und Jugendpsychiatrie) umzusetzen.

Die Einigung auf ‘homogene’ Gruppenpraxen ist nicht ideal aber besser als die Einführung für alle Gruppenpraxen. Dank zusätzlicher weiterer Abklärungen mit Polynomics bezüglich einzelner Annahmen und deren Auswirkungen konnte erfolgreich eine Güterabwägung vorgenommen werden, welche das Risiko für die Ärzteschaft bei Einführung nur für die homogenen Gruppenpraxen als vertretbar einstuft. Demgegenüber stand die Forderung der Versicherer, die erweiterte Methode auf alle Gruppenpraxen anzuwenden. Zudem besteht Einigkeit zwischen den Parteien, dass die Umsetzung einer vertragliche Einigung bedarf.

Ein für die FMH wichtiges Ergebnis der Gespräche mit santésuisse war auch die Feststellung, dass die Einteilung bei SASIS in Partneruntergruppe 75 (PU 75) und die anschliessende Einteilung der Praxen in ‘homogen’ anhand Facharzttitel noch vertiefter Abklärungen bedarf. Aktuell lässt sich noch nicht beurteilen, ob bei der Einteilung in PU75 bei SASIS (oft Selbstdeklaration durch Praxisinhaber) noch Anpassungen nötig sind oder die Einteilung in homogene Gruppenpraxen bei santésuisse für die betroffenen Praxen nachvollziehbar und allenfalls korrigierbar ist. Denn die Praxen in der PU75 weisen keine einheitliche Charakteristika auf und aktuell gibt es nur sehr oberflächliche Kriterien für die Einteilung in PU75. Deshalb erachtet es die FMH als wahrscheinlich, dass eine Bereinigung der Praxen in PU75 nötig sein könnte, sobald die WZW-Verfahren auf diese Gruppe ausgeweitet werden. Zur Klärung der Situation wird die FMH direkte Gespräche mit Sasis führen.

Ein zentrales Ergebnis der Verhandlungen und des Gutachtens von Polynomics ist die Erkenntnis, dass ein Wirtschaftlichkeitsscreening über GLN-Nummern und nicht wie aktuell über die ZSR-Nummer der Gruppenpraxis die richtige Herangehensweise (first best solution) wäre und der vorgeschlagenen Methode deutlich überlegen ist. Der Druck auf die Versicherer wird durch die Tarifeinführung Anfang 2026 nochmals zunehmen, die Kontrolle der GLN-Nummern auf der Rechnung umzusetzen. Die FMH wird alles daransetzen, dass dieser Wechsel für ihre Mitglieder möglichst reibungslos verläuft.

Sammlung Regressionsberichte und Schreiben von santésuisse

Die Kenngrössen der Vergleichsgruppen im Regressionsbericht sind auf Seite der Ärzteschaft nur den Taskforce-WZW-Mitgliedern bekannt und dürfen ausschliesslich für die Weiterentwicklung der Screening Methode verwendet werden. Dies, obschon diese Daten anonymisiert sind (= Mittelwerte für die Facharztgruppe), d.h. ein Rückschluss auf einen einzelnen Arzt, eine einzelne Ärztin ist nicht möglich. Diese Daten sind zur Stärkung der Position (Datenparität) sowohl für Ärzteorganisationen (z.B. bei Tarif-Verhandlungen) als auch für einzelne Mitglieder (z.B. bei der Beurteilung von Umteilungen in andere Facharztgruppen) wichtig. Zudem lassen sich allfällige Fehler in den Daten besser eruieren. Wir bitten Sie deshalb, der FMH Ihren vollständig anonymisierten Regressionsbericht zur Verfügung zu stellen und an [email protected] zu senden. Falls Sie die Anonymisierung nicht selbst vornehmen wollen, können Sie uns das Original des Regressionsberichts zusenden. Wir werden diesen umgehend anonymisieren und das Original vernichten.

Ebenfalls möchten wir beurteilen, ob santésuisse bei Schreiben (Informations- und Statusbriefe) an auffällige Ärztinnen und Ärzte die aufgrund des Leiturteils des Bundesgerichts (santesuisse_rechtssprechung-bundesgericht-wirtschaftlichkeitskontrolle_2024_05-27.pdf) Anpassungen bezüglich Offenlegung der Einzelfallanalyse und der Beweislastverteilung vornimmt. Wir bitten Sie deshalb, uns auch diese anonymisierten Schreiben zu senden an [email protected].

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3000 Bern 16

Tel. 031 359 11 11
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