Die Tarifpartner curafutura, santésuisse, H+ und FMH haben das Genehmigungsgesuch am
5. November 2024 dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht. Das BAG prüft dieses derzeit. Einen Fragekatalog insbesondere zu den Ambulanten Pauschalen, hat die Geschäftsstelle der OAAT AG beantwortet. Sie reichte zudem die geforderten Detailunterlagen ein. –unter anderem den Datenspiegel der Pauschalen, der ab sofort öffentlich über den Tarifbrowser der OAAT eingesehen werden kann. Ein Entscheid des Bundesrates zum Genehmigungsgesuch wird im Frühjahr 2025 erwartet.
Einbezug der Fachgesellschaften
Die FMH war in den letzten Wochen in intensivem Kontakt mit der OAAT, um den Einbezug der betroffenen Fachgesellschaften bei der Überarbeitung und Weiterentwicklung der Ambulanten Pauschalen zu verhandeln. Gemäss Begleitvereinbarung müssen die Ambulanten Pauschalen, welche per 1. Januar 2026 in Kraft treten sollen, im Jahr 2025 auf Basis von definierten Schwerpunkten mit Einbezug der betroffenen Fachgesellschaften vollständig überarbeitet werden. Diese überarbeitete Fassung soll dann per 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der Fokus wird insbesondere auf die Homogenität der in den Pauschalen einkalkulierten Kostenkomponenten gelegt. Die FMH konnte in den Verhandlungen viel erreichen und den konkreten Einbezug mitdefinieren. Abschliessend über den vorliegenden Vorschlag zum Einbezug bestimmen wird der Verwaltungsrat der OAAT Ende Februar.
Vorgesehen ist, dass die Schwerpunkte für die Überarbeitung 2025 in den Bereichen Nuklearmedizin, Handchirurgie, Kieferchirurgie, Kinderchirurgie und der Bewertung (Pathologie) liegen. Im Rahmen dieser Schwerpunkte werden neben den themenführenden Fachgesellschaften zusätzlich ebenfalls betroffene Fachgesellschaften mit Vertretern der OAAT gemeinsam die Überarbeitung vornehmen. Dazu sind Sitzungen von April bis Ende Oktober vorgesehen. Die FMH wird auf die Fachgesellschaften zugehen, sobald der Verwaltungsrat den Vorschlag formal abgesegnet hat. Jene Bereiche der Ambulanten Pauschalen, die nicht zu den Schwerpunkten gehören, werden dennoch überarbeitet, dies über das Antragsverfahren der OAAT. Die Datenbasis wird für alle Pauschalen aktualisiert. Es musste hier ein Kompromiss gefunden werden, in dem alle Pauschalen überarbeitet werden, auch wenn nicht alle Bereiche in direktem Austausch mit der OAAT AG überarbeitet werden können.
Antragsverfahren für Tarifentwicklung 2027
Das Antragsverfahren startet Mitte Februar 2025, es betrift den TARDOC und die Pauschalen. Das Zeitfenster für die Eingabe der Anträge ist sehr kurz, voraussichtlich bis Ende April 2025. Die Ansprechpartner der FMH werden sich umgehend mit den Fachgesellschaften Verbindung setzen, um bestmöglich bei den Anträgen für die Tarifversion ab 2027 unterstützen zu können.
Pilotprojekt : Weiteres Vorgehen
Die Delegiertenversammlung der FMH hat sich am 27. November 2024 auf Antrag des SMSR zur Durchführung eines Pilotprojektes zur Abrechnung von TARDOC und Ambulanten Pauschalen entschieden und die FMH beauftragt, das Pilotprojekt durchzuführen. Die FMH steht derzeit im Kontakt mit der OAAT betreffend einer gemeinsamen Durchführung – dazu wird der Verwaltungsrat der OAAT im Februar entscheiden. Die FMH hat Anfang Januar in einem Aufruf an die Ärzteorganisationen zur Mitwirkung am Pilotprojekt gestartet. Es meldeten sich erfreulicherweise viele Mitglieder. Wir prüfen derzeit auch die technische Umsetzung, falls die OAAT nicht mitmachen sollte. Was bereits klar ist: Die Praxissoftwarehersteller werden im 1. Semester 2025 nicht bereit sein für eine implementierte Testphase. Es drängt sich daher eine parallele Erfassung der TARDOC-Positionen resp. Ambulanten Pauschalen in einem separaten System auf. Details folgen nach weiteren Abklärungen durch die FMH. Der Pilot soll ca. vier Wochen dauern und vor den Sommerferien, wahrscheinlich im Juni 2025, stattfinden. Der Aufwand der mitmachenden Praxen ist also die doppelte Erfassung der Leistungen – einmal im TARMED, wie bis anhin und einmal über den LKAAT/TARDOC. Eine Entschädigung seitens der FMH ist dabei nicht vorgesehen. Sobald die Details bekannt sind, wird die FMH die Mitglieder, welche sich freiwillig bereits gemeldet haben, nochmals anschreiben und eine definitive Bestätigung zur Mitwirkung abholen.
Vorbereitung der Inkraftsetzung
Die FMH hat zwei Factsheets zusammengestellt mit den wichtigsten Inhalten zum Thema Funktionsweise Kostenneutralität und Tarifrevision. Diese stehen den Ärzteorganisationen über myFMH zur Verfügung.
Ebenso laufen derzeit die Arbeiten zur kantonalen Umsetzung in einer Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertertern von kantonalen Ärztegesellschaften, Einkaufsgemeinschaften, H+ und FMH. Es geht dabei insbesondere um die Starttaxpunktwerte und Anschlussverträge. In einem «Letter of Intent» soll gemeinsam festgehalten werden, wie sich die Taxpunktwerte nach der Inkraftsetzung weiterentwickeln und dass dazu eine von beiden Seiten akzeptrierte Datengrundlage definiert werden soll.
Nochmals zur Information: Die FMH wird folgende Dienstleistungen im Vorfeld der Inkraftsetzung von TARDOC und ambulanten Pauschalen bereitstellen:
Sobald der Bundesrat definitiv entschieden hat, werden wir erneut informieren. Bei zwischenzeitlichen Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Gründung prio.swiss
curafutura wurde per Ende 2024 aufgelöst und in die Struktur des neuen gemeinsamen Krankenversicherungsverbandes prio.swiss überführt. Weiter bestehen bleiben die drei Einkaufsgemeinschaften tarifsuisse, HSK und CSS. Die Interessenvertretung zu den Tarifen wird künftig vollumfänglich durch prio.swiss für alle Krankenversicherer wahrgenommen. Entsprechend wird sich im Verwaltungsrat der OAAT eine Anpassung der Vertretung ergeben – die bisherigen Sitze von curafutura und santésuisse werden künftig durch Vertreter der prio.swiss besetzt.