Der Bundesrat hat am 19. Juni entschieden, dass der TARMED definitiv per 1. Januar 2026 durch einen neuen ambulanten Tarif abgelöst wird. Gleichzeitig mit der Teilgenehmigung von TARDOC und 119 ambulanten Pauschalen hat er festgelegt, dass weitere Pauschalen dazukommen können. Für die zusätzlichen Pauschalen hat er das Abrechnungsvolumen beschränkt. Die Arbeiten zur Erfüllung der gestellten Forderungen müssen bis Ende Oktober 2024 abgeschlossen und ein Genehmigungsgesuch beim Bundesrat eingereicht sein. Gemäss Entscheid des Bundesrates war die Geschäftsstelle der OAAT AG primär für die Überarbeitung und Koordination der beiden Tarifstrukturen verantwortlich. Im Rahmen von zahlreichen Sitzungen mit den Tarifpartnern und der Geschäftsstelle innerhalb des Koordinationsgremiums der OAAT AG wurden die angepassten Konzepte und Verträge gemeinsam diskutiert und verhandelt. Dabei wurden jedoch die inhaltlichen Anpassungen der beiden Tarifstrukturen TARDOC und ambulante Pauschalen nicht diskutiert. Diese Anpassungen wurden lediglich durch die Geschäftsstelle der OAAT vorgenommen. Die OAAT hat bis am 18. September auf Basis der durchgeführten Sitzungen eine finale Aufarbeitung der Verträge, Konzepte und Tarifstrukturen vorgenommen. Die vollständigen Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der OAAT AG.
Die Delegierten der FMH haben anlässlich der Delegiertenversammlung vom 26. September 2024 dem Gesamtpaket «Ambulante Tarife» grundsätzlich einstimmig zugestimmt. Mit diesem Entscheid bekräftigt die FMH ihr Engagement für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Stärkung der ambulanten Versorgung – die kosteneffizienteste Versorgungsform. Das von der OAAT AG vorgelegte Gesamtpaket umfasst sowohl den Einzelleistungstarif TARDOC als auch ausgewählte ambulante Pauschalen, die unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Kostenneutralität am 1. Januar 2026 eingeführt werden sollen.
Es braucht flankierende Übergangsbestimmungen
Medizinische Fachgesellschaften stellten bei der Überprüfung der Pauschalen, die erst nach der Teilgenehmigung möglich war, in zahlreichen Fällen inhaltliche Lücken fest, die auf die mangelhafte Datengrundlage oder fehlende medizinische Homogenität zurückzuführen sind. Zudem bedeutet die Kombination des TARDOC und der ambulanten Pauschalen eine Herausforderung für das ambulante Tarifsystem, das sowohl den spitalambulanten Erfordernissen als auch den Ärztinnen und Ärzten in der freien Praxis und speziell den Grundversorgern gerecht werden muss. Insbesondere Kinder- und Hausärztinnen und -ärzte sowie Psychiaterinnen und Psychiater sind dringend auf TARDOC – und die Ablösung der völlig veralteten und nicht mehr sachgerechten Tarifstruktur TARMED – angewiesen. Gleichzeitig dürfen die Anforderungen an die Kostenneutralität nicht dazu führen, dass ein unerwartet starker Kostenanstieg im spezialärztlichen Bereich oder in den Spitalambulatorien in der Grundversorgung kompensiert werden muss. Allfällig notwendige Korrekturen um die Kostenneutralität zu gewährleisten dürfen bei dieser grossen und komplexen Tarifreform nicht zu Lasten der Grundversorgung umgesetzt werden.
Im Weiteren kann die praktische Anwendung vor der Einführung im Alltag nicht getestet werden. Dabei handelt es sich um ein jährliches Leistungsvolumen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) von knapp 14 Milliarden Franken. Deshalb braucht es im Einführungsjahr zwingend befristete flankierende Massnahmen beziehungsweise Einführungsmodalitäten im Sinne von Übergangsbestimmungen zur Risikoverminderung. Die Einführung von ambulanten Pauschalen und die Anwendung von TARDOC im spezialärztlichen Bereich darf nicht zu einer Verschlechterung der Grundversorung führen. Da die Datengrundlage oder die medizinische Homogenität bei einigen Pauschalen mangelhaft ist, müssen die per 1. Januar 2026 in Kraft tretenden Pauschalen im Jahr 2025 und 2026 unter Einbezug der Fachgesellschaften überarbeitet werden. Die überarbeiteten Pauschalen sollen dann per 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Die Einführungsmodalitäten wurden Anfang Oktober 2024 zwischen den Tarifpartnern verhandelt, damit die Patientenversorgung, die Behandlungsqualität sowie eine KVG-konforme Vergütung sichergestellt werden können. Diese Begleitvereinbarung zur Einführung stellt sicher, dass per 1. Januar 2026 TARDOC und ambulante Pauschalen ohne Verzögerung eingeführt werden können. Sie verändert aber das vorliegende Gesamtpaket nicht. Die Begleitvereinbarung hält auch fest, wie sich TARDOC und ambulante Pauschalen nach der Inkraftsetzung weiterentwickeln müssen.
Weiteres Vorgehen und Ausblick
Anlässlich einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung haben die Delegierten dem Gesamtsystem inkl. Begleitvereinbarung mit grosser Mehrheit zugestimmt. Der Verwaltungsrat der OAAT AG hat am 22. Oktober 2024 dem Gesamt-System inkl. der Begleitvereinbarung ebenfalls zugestimmt und damit die Freigabe zur Einreichung an den Bundesrat gegeben.
Innerhalb der FMH gibt es einen demokratisch abgestützten Prozess zur Beschlussfassung. Dabei sind auch Rechtsmittel vorgesehen, die Minderheiten anwenden können. Im Nachgang haben sieben Fachgesellschaften (Schweizerische Gesellschaft für Oto-Rhino-Laryngologie, Hals- und Gesichtschirurgie; Schweizerische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie; Schweizerische Gesellschaft für Nuklearmedizin; Schweizerische Gesellschaft für Handchirurgie; Schweizerische Gesellschaft für Pathologie; Schweizerischen Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie; Schweizerische Gesellschaft für Radiologie) nach Artikel 40a der Statuten der FMH das Referendum gegen den Beschluss der Delegiertenversammlung ergriffen. Zurzeit wird geprüft, wie das juristisch korrekte Vorgehen zu gestalten ist. Über den konkreten weiteren Prozess informiert die FMH zeitnah.
Vorbereitung Inkraftsetzung
Die FMH wird bis Ende Jahr 2024 sämtliche Informationen zum neuen Tarif, bestehend aus TARDOC und ambulanten Pauschalen, aufbereiten und aktualisieren. Im Vordergrund steht die umfangreiche Website tardoc.fmh.ch, die alle Informationen zuhanden der Ärzteschaft enthalten und laufend aktualisiert werden wird. Damit kann ein möglichst einfacher und reibungsloser Übergang in die neue Tarifstruktur gewährleistet werden.
Die FMH steht auch in Kontakt mit den Praxissoftwareherstellern und dem Verband medizinischer Fachpersonen SVA, damit auch Schulungsangebote in diesem Bereich untereinander abgestimmt werden.
Die FMH bereitet zudem gemeinsam mit den kantonalen Ärztegesellschaften die Umsetzung auf kantonaler Ebene (Anschlussverträge und Taxpunktwerte) vor.
Wir versorgen Sie gerne kurz vor Jahresende wieder mit den aktuellsten Informationen.