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29.10.2024 - Vermehrte Rückweisungen von Laboranalysen bei Hausbesuchen und Ablauf der Übergangsfrist beim Troponin

Vermehrte Rückweisungen von Laboranalysen bei Hausbesuchen und Ablauf der Übergangsfrist beim Troponin

Infoletter 6/2024 vom 29. Oktober 2024

Die Informationen beziehen sich auf den Stand bei Publikation.

     1. Hausbesuche

In den letzten Wochen wurden die FMH wie auch kantonale Ärztegesellschaften vermehrt von Mitgliedern darauf hingewiesen, dass Kostenträger immer wieder die Vergütung von Laboranalysen anlässlich eines Hausbesuches zurückweisen. Sie tun dies oft zu Recht, denn es gilt folgendes:

Die Analysenliste ist ein Amtstarif und das Gesetz sieht folgendes vor:

Art. 54 KVV Voraussetzungen (214)

1 Als Laboratorien sind zugelassen:

a. das Praxislaboratorium eines Arztes oder einer Ärztin, wenn:

1. Analysen im Rahmen der Grundversorgung nach Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a für den Eigenbedarf des Arztes oder der Ärztin durchgeführt werden,

2. das Ergebnis der Analysen grundsätzlich im Verlauf der Konsultation vorliegt (Präsenzdiagnostik), [dies bedeutet, dass die Resultate der Analysen vorliegen müssen, so lange der Patient noch da ist, um die Resultate direkt in derselben Konsultation mit dem Patienten zu besprechen.]

3. das Praxislaboratorium räumlich und rechtlich Teil der Praxis des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin ist,

4. die Analysen im Praxislaboratorium oder, für separat bezeichnete Analysen nach Ziffer 1, im Rahmen eines Hausbesuches durchgeführt werden; [es handelt sich um nur um folgende sechs Tarifpositionen: D-Dimere, Glukose, Thromboplastinzeit nach Quick/INR, Troponin, T oder I, Schnelltest, Urin-Teilstatus, 5-10 Parameter, Streptococcus, Beta-hämolysierend, Gruppe A, Schnelltest.]

Diese sechs Positionen wurden ab 2014 bei Hausbesuchen für das Praxislabor zugelassen, nachdem ein Antrag durch die FMH zusammen mit Vertretern der KKA, SFSM,SGIM, SGAM, KHM, SGP an die EAMGK-AL gestellt worden war. Andere Blutanalysen, die anlässlich eines Hausbesuches gemacht werden, müssen in ein Auftragslabor versandt werden, da die zeitverzögerte Analyse im eigenen Praxislabor ohne Anwesenheit des Patienten keine Präsenzdiagnostik darstellt.

     2. Troponin-Messung: Reminder

Für sensitive Troponin-Messmethoden kann ab dem 1. November 2023 eine neue Position 1778.01 zu einem Tarif von 43.7 Taxpunkten verrechnet werden. Die Position 1734.01 bleibt noch bis zum 31. Dezember 2024 für den Ausschluss eines Myokardinfarkts ohne ST-Streckenhebung gültig. Ab 1. November 2023 ist diese Position reduziert zu 29.1 Taxpunkten verrechenbar, jedoch nur bei Symptomen, die seit mehr als 6 Stunden auftreten, dies in Verbindung mit einem völlig normalen Elektrokardiogramm (EKG) und einem schwachen Verdacht auf einen akuten Myokardinfarkt. (Mehr Informationen dazu : Infoletter 5/2023 vom 7.11.2023 )

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