FMH – Berufsverband
 
Ambulante Tarife
Verträge TARMED

Verträge TARMED

Rahmenvertrag TARMED KVG

Die Einführung und Anwendung des gesamtschweizerisch vereinbarten Tarifwerks TARMED haben die FMH und die Krankenversicherer (santésuisse) im Rahmenvertrag TARMED KVG geregelt. Er legt insbesondere die Abwicklung der Leistungen fest, welche die Krankenversicherer in der obligatorischen Krankenversicherung KVG an die Ärzte zu vergüten haben.

Anhang 2

Berechnung der Starttaxpunktwerte und Steuerung der Kostenneutralität von TARMED

Anhang 3

Vereinbarung betreffend Eröffnung Dignitätsdaten und Rechnungsstellung

Anhang 4a

Regelung über Diagnose / Diagnosecode

Anhang 4b

Diagnosecode für ambulante Behandlungen

Anhang 5

Beitrittsgebühren und jährliche Unkostenbeiträge von Nicht-Verbandsmitgliedern

Anhang 6

Regelung über Qualitätserfordernisse und WZW-Kriterien (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit)

Anhang 8

Vereinbarung betreffend den Rahmentarif

Kantonaler Anschlussvertrag zum TARMED-Rahmenvertrag KVG

Das Tarifwerk TARMED gilt – wie im Rahmenvertrag TARMED KVG geregelt – gesamtschweizerisch für alle in der obligatorischen Krankenversicherung KVG ambulant erbrachten ärztlichen Leistungen. Auf kantonaler Ebene haben die kantonalen Ärztegesellschaften zudem mit santésuisse spezielle Anschlussverträge abgeschlossen, welche die Spielregeln unter den Tarifpartnern – zum Beispiel den kantonalen Taxpunktwert – festlegen.

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