Die FMH hat gemeinsam mit prio.swiss am 11.9.2025 den Qualitätsvertrag gemäss Art. 58a KVG für den ärztlich praxisambulanten Bereich beim Bundesrat mit Antrag zur Genehmigung eingereicht. Um eine allfällige Genehmigung des Qualitätsvertrages – und damit den Start der Einführungsphase – vorzubereiten, können die Ärzteorganisationen in einem jährlichen Prozess ihre Qualitätsverbesserungsmassnahmen QVM für den ärztlich praxisambulanten Bereichs zur vertraglichen Anerkennung durch FMH und prio.swiss einzugeben. Zur Unterstützung der Ärzteorganisationen stellt die SAQM folgende FAQ mit Antworten auf häufige Fragen zur Verfügung.
Am Forum Qualität vom 27.11.2025 wurde das Vorgehen zur Umsetzung des Qualitätsvertrags und der Festlegung der QVM präsentiert und diskutiert. Die Präsentation und das Protokoll finden Qualitätsdelegierte unter folgendem Link.
Der Qualitätsvertrag wird gemäss Rücksprache mit prio.swiss, erst nach Genehmigung durch den Bundesrat veröffentlicht. Die Qualitätsdelegierten des Forums Qualität haben bis dahin über myFMH Zugang zu den Unterlagen.
Legen Sie fest, welche QVM Ihre Fachgesellschaft / Ärzteorganisation zur vertraglichen Anerkennung eingeben will. Prüfen Sie, ob sich die QVM des aktuellen Katalogs QVM eignen und/oder ob Sie neue (fachspezifische) QVM eingegeben möchten (siehe «Welche QVM können eingegeben werden?»).
Die Qualitätsdelegierte können die QVM in einem jährlichen Prozess auf der Online-Plattform QVM eingeben. Die Frist für die Eingabe 2026 ist am 12. April 2026 abgelaufen.
a. Fachspezifische Ergänzung bestehende QVM
Fachgesellschaften können QVM des aktuellen Katalogs QVM übernehmen. Dafür müssen die bestehenden fachübergreifenden QVM nur noch präzisiert werden, insbesondere zur Überprüfung und Unterstützung durch die Fachgesellschaften. Es können ausserdem fachspezifische Inhalte ergänzt werden (inkl. kontinuierlicher Verbesserungsprozess, siehe «Was bedeutet die Einteilung der QVM zur Q-Sicherung oder Q-Verbesserung?»). Die konkret benötigten Angaben sind im Online-Formular «fachspezifische Ergänzung» bei der jeweiligen QVM hinterlegt.
b. Neue fachspezifische oder fachübergreifende QVM
Für die Eingabe neuer (fachspezifischer oder fachübergreifender) QVM sind die Inhalte gemäss den Kriterien zur vertraglichen Anerkennung festzulegen (siehe «Welche Anforderungen müssen die QVM erfüllen (Kriterien)?»). Die konkreten Angaben sind Online-Formular «neue QVM» hinterlegt.
c. Änderung bestehende QVM
Änderungen einer bestehenden fachübergreifenden QVM können mit dem Online-Formular «Änderung bestehende QVM» bei der jeweiligen QVM beantragt werden. Dabei sind die Kriterien zur vertraglichen Anerkennung zu berücksichtigen (siehe «Welche Anforderungen müssen die QVM erfüllen (Kriterien)?»). Beachten Sie, dass Änderungen fachübergreifender QVM für alle Fachbereiche mit der entsprechenden QVM gelten, sofern sie in der Vernehmlassung von den Ärzteorganisationen unterstützt werden. Für Änderungen, welche nur den eigenen Fachbereich betreffen, geben Sie bitte eine unter a) beschriebene fachspezifische Ergänzung ein und präzisieren Sie die für Ihren Fachbereich benötigten Änderungen im Online-Formular unter «fachspezifische Inhalte».
Zur Anzahl QVM gibt es keine Vorgabe, da dies den einzelnen Ärzteorganisationen überlassen ist. Denn diese unterscheiden sich bezüglich der Rahmenbedingen voneinander (z.B. Anteil Ärztinnen und Ärzte im praxisambulanten Bereich, Heterogenität der Mitglieder…).
Am Forum Qualität vom 27.11.2025 brachten die Anwesenden folgende Inputs zur Anzahl QVM ein:
Für die vertragliche Anerkennung der QVM müssen formelle und inhaltliche Kriterien erfüllt sein:
Formelle Kriterien:
Inhaltliche Kriterien:
1. Relevanz
2. Umsetzbarkeit
a) Generelle Eignung für den praxisambulanten Bereich
Die eingebende Organisation bestätigt in einer Selbstdeklaration, dass:
b) Umsetzung in den Praxen
3. Evidenzbasierung
4. Überprüfbarkeit
5. Geltungsbereich
[1] «Mit Wirkungshypothesen wird die erwartete Wirkung der QVM auf die Handlungsbedarfe beschrieben (z.B. abgeleitet von Studien, Expertenkonsens, Praxisprojekten, Fallbeispielen etc.)» (Q-Vertrag, Anhang 3, Ziffer 4.2, Tabelle 1).
[2] «Idealerweise sollten pro QVM fachgesellschaftsübergreifend gleiche grundlegenden Definitionen und Kriterien verwendet werden. Die konkreten Inhalte sind hingegen fachspezifisch festzulegen. In begründeten Fällen kann es auch fachgesellschaftsspezifische Versionen der gleichen Qualitätsverbesserungsmassnahmen geben» (Q-Vertrag, Anhang 3, Ziffer 4.2).
Die Vertragspartner FMH und prio.swiss legen im Rahmen der vertraglichen Anerkennung fest, ob eine QVM zur Q-Sicherung oder Q-Verbesserung gehört.